AGB - Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen

Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen der Nero GmbH für den unternehmerischen Geschäftsverkehr („Online-AGB“)


§ 1 Anwendungsbereich

(1) Für alle Verträge, die wir im Rahmen unseres Online-Shops abschließen, gelten die nachfolgenden Online-AGB.

(2) Soweit der Zweck der bestellten Waren nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, handelt es sich bei diesen Personen um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB. Dem gegenüber ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt sowie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend insgesamt all-gemein „Unternehmer“ genannt). Unsere Online-AGB geltend nur für Unternehmer als Kunden, mit Verbrauchern schließen wir keine Verträge im Rahmen unseres Online-Shops.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Warenangebote, die wir in unserem Online-Shop präsentieren, sind unverbindlich und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar. Durch An-klicken des Buttons „In den Warenkorb“ kann der Kunde die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist freibleibend und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammen¬gefasst. Dort kann der Kunde sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde erhält von uns nach der Bestellung eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

(2) Der Kunde kann diese Online-AGB jederzeit durch die Betätigung des „Speichern“- oder des „Drucken“-Buttons am Fuß dieser Seite abspeichern bzw. ausdrucken. Der Vertragstext bleibt nach Vertragsschluss gespeichert und ist für den Kunden zugänglich. Der Kunde kann den Inhalt seiner Bestellung unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung abspeichern und/oder ausdrucken und auch später jederzeit über die Funktion „Mein Konto“ einsehen. Ferner stellen wir dem Kunden die Vertragsbestimmun¬gen einschließlich dieser Bedingungen nach Abgabe seiner Bestellung spätestens mit Lieferung der Ware in Textform zur Verfügung.

(3) Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Über Änderungen hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.

(4) Die ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Unsere Waren liefern wir ausschließlich an Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

§ 3 Preise, Versandkosten, Rücksendekosten

(1) Die auf unseren Internetseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzwertsteuer.

(2) Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Unter dem Link „Versandkosten“ befindet sich eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten. Auch noch vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite werden dem Kunden die Versandkosten angezeigt; diese sind vom Kunden zu bestätigen.

§ 4 Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt durch Vorkasse, per Nachnahme oder im Lastschrift-verfahren, je nach Wahl des Kunden. Wir behalten uns jedoch vor, nur gegen Nachnahme (Sofortzahlung bei Lieferung) zu liefern.

(2) Jede Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Der Kunde hat ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifen Gegenforderungen.

(4) Wird uns nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlung des Kaufpreises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn wir erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt haben, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

§ 5 Verzug, Schadensersatz, Selbstbelieferungsvorbehalt, Gefahrübergang

(1) Die angegebene Lieferzeit von uns ist eingehalten, wenn bis zu deren Ab-lauf die Lieferungen unser Werk oder das Herstellerwerk verlassen haben oder wir die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt haben.

(2) Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu er-bringen, 20 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz ver-langen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.

(3) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist unsere ordnungsgemäße und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten bzw. durch den Hersteller der Liefergegenstände.

(4) Können wir die Lieferzeit wegen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen oder wegen sonstiger Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und für uns nicht erkennbar waren, nicht einhalten, so verlängert sich die Lieferzeit automatisch um eine angemessene Frist. Sowohl über den Eintritt eines solchen Ereignisses als auch über deren Wegfall werden wir den Kunden unverzüglich informieren.

(5) Entsteht dem Kunden wegen einer von uns zu vertretenden Verzögerung ein Schaden, so ist der Kunde berechtigt, einen pauschalierten Entschädigungsbetrag zu beanspruchen. Dieser Pauschalbetrag beträgt bei leichter Fahrlässigkeit für jede volle Woche der Überschreitung des mit dem Kunden vereinbarten Liefertermins 1,0 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Vergütungsbetrages des Liefergegenstandes, der in-folge der Verzögerung nicht rechtzeitig an den Kunden geliefert worden ist. Unbeschadet dessen steht dem Kunden das Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften ungekürzt zu. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug ergeben sich jedoch ausschließlich nur nach § 9 dieser Bedingungen.

(6) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über, sofern der Kunde ein Unternehmer ist. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen und / oder wir den Versand selbst durchführen.

(7) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Grün-den, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur voll-ständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen aus dem Liefervertrag sowie sämtlicher aus der bisherigen Geschäftsbeziehung entstandener Forderungen vor. Gegenüber Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

(2) Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände an Dritte weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, so ist der Kunde berechtigt, unsere Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang bereits vor vollständiger Zahlung weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(3)  Wird der Liefergegenstand vom Kunden verarbeitet, gelten wir als Hersteller und die Verarbeitung erfolgt in unserem Namen und für unsere Rechnung. Als Hersteller erwerben wir unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert des Liefergegenstandes - das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so werden wir, soweit die Hauptsache dem Kunden gehört, anteilig Miteigentümer an der einheitlichen Sache in den dem in S. 2 genannten Verhältnis.

(4) Im Falle der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des gesamten Rechnungsbetrags (einschl. MwSt.) – bei uns zustehendem Miteigentum am Liefergegenstand anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwach-sen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Die Abtretung erfasst auch sonstige Forderungen, die an die Stelle der Liefergegenstände treten oder sonst hinsichtlich der Liefergegenstände entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Ver-lust oder Zerstörung Im Falle berechtigter Veräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer berechtigten Weiterveräußerung verpflichten wir uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, insbesondere sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Von uns eingezogene Forderungen werden abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis verrechnet und der Überschuss an den Kunden ausgekehrt.

(5) Wir verpflichten uns bereits jetzt zur Rückübertragung von Sicherheiten nach unserer Auswahl, wenn der realisierbare Sicherungswert die noch offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

(6) Der Kunde hat den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, ihn in-stand zu halten und uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Der Kunde tritt ihm selbst möglicherweise zustehende Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis an uns ab. Sofern für diese Abtretung das Einverständnis des Versicherers erforderlich ist, hat der Kunde dies unverzüglich einzuholen und uns mitzuteilen.

(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden in einem Umfang, der geeignet ist, unser Sicherungsinteresse zu gefährden, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden. Der Kunde ist zur Herausgabe auf seine Kosten verpflichtet und verliert sein Besitzrecht. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde bei deren vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner sofort schriftlich bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.

(8) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes, insbesondere für eine Klage gemäß § 771 ZPO, aufgewendet werden müssen. Dies gilt nicht, wenn die Kosten im Vergleich zum Wert des Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.

§ 7 Mängelrechte

(1) Die Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Erbringen wir jedoch Lieferungen für den Kunden, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen, so gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch im Falle eines Unternehmerregresses gemäß § 478, 445a BGB und in den Fällen eventueller Ansprüche des Kunden gemäß § 8 dieser Bedingungen.

(2) Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von uns beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Kunden setzt voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Bei nachweislich bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Wir sind  bezogen auf denselben Sachmangel zur dreimaligen Nachbesserung berechtigt. Im Übrigen stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zum Rücktritt zu. Weitere Ansprüche bestimmen sich nur nach § 8 dieser Bedingungen.

§ 8 Sonstige Haftung 

Für nicht am Gegenstand der Lieferung selbst entstandene Schäden sind, haften wir, gleich aus welchen Sach- und Rechtsgründen, ausschließlich nur in folgenden Fällen: bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit, falls wir eine Garantiezusage erteilt haben und falls wir nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften sollten. Außerdem haften wir bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden erheben und speichern wir. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden halten wir die gesetzlichen Bestimmungen ein. Aus der in unserem Online-Shop abrufbaren „Datenschutzerklärung“ ergeben sich die näheren Einzelheiten hierzu. Auf Anforderung erhält der Kunde über die zu seiner Person gespeicherten Daten jederzeit Auskunft.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, nach unserer Wahl Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am Geschäfts-sitz des Kunden zu erheben. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

(3) Unsere ladungsfähige Anschrift sowie unsere Anschrift für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen lautet:

Nero GmbH
Düsseldorfer Str. 183-193
51063 Köln
02 21 / 9 64 57-0
-
info@nero-gmbh.de
www.nero-gmbh.de
HRB 37173
Köln
DE223407262
218 / 5728 / 0783

 

Stand 04/2024